Ablach-Hexen e.V.
Ablach-Hexen e.V.
Veranstaltungen
Hexenordnung
1. Geschäftsordnung:
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1. Vorstand:
Martin Bleile Häxamoischter:
regelt Geschäftsleben und repräsentiert den Verein
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2. Vorstand:
Dirk Schneider Häxagsell
unterstützt und vertritt den 1. Vorstand
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Kassierer:
Volker Tausch Groschezähler
regelt Vereinsfinanzen
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Zeugwart:
Sonja Schneider Häswächterin
Ausstattung der Neu Hexen und Häs TÜV,
verwaltet unsere Hexen des Vereins
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Schriftführerin:
Michaela Bleile Klexy
führt Protokoll, Anmeldungen und allgemeinen
Schriftverkehr
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Kassenprüfer:
Stefanie König Erbsenzähler
Überprüft die Kasse, unterstützt
den Verein in Allgemeinen sowie Sonderaufgaben
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Kassenprüfer:
Jacqueline Kullick Erbsenzähler
Überprüft die Kasse, unterstützt
den Verein in Allgemeinen sowie Sonderaufgaben
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Beisitzer:
Ulrike Malkow Uffbasser
unterstützt den Zeugwart, den Verein in
Allgemeinem sowie Sonderaufgaben
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Beisitzer:
Jürgen König Uffbasser
unterstützt den Verein in Allgemeinen sowie
Sonderaufgaben
2.Beitragsordnung
Die Beitragshöhe wird von der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung festgelegt.
Zurzeit beträgt der jährliche Beitrag:
a) aktive Mitglieder 60,00 €
b) Mitglieder von 0-16 Jahren zahlen keinen Beitrag sie sind über ein
aktives Elternteil angemeldet
c) unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten Mitgliedes ist der
Beitrag von der hälfte (in Höhe von 30 €) von dem Standardbeitrag zu entrichten,
aber nur mit einer Aufsichtserklärung (Bescheinigung gem. § 2 Abs. 1
Jugendschutzgesetzt).
d) Jedes neue Mitglied, hat eine Probezeit von 12 Monaten. Die Vorstandschaft darf das Mitglied in der Probezeit bei Nichteinhaltung der Hexenordnung aus dem Verein ausschließen.
Die Beiträge werden im Monat Juli verbucht.
Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
Ab dem 13. durchgehenden aktiven Mitgliedsjahre kann der Hexenrat Ehrenmitglieder
ernennen.
Zum Eintritts - & Austrittsdatum ist immer der volle Jahresbeitrag fällig.
3. Kostenordnung für ein Hexenhäs
Holzmaske ab 60,00 € je nach Modelle
Zubehör für die Holzmaske mindestens 5,00 € Spende für Materialien
Häßpaket für Erwachsener (ab 13 Jahren) inklusives nähen ohne Maske 190,00 €
Kittel Erwachsener mit Aufdruck inklusives nähen 45,00 €
Rock Erwachsener inklusives nähen 45,00 €
Schürze Erwachsener inklusives nähen 30,00 €
Halstuch Erwachsener inklusives nähen 30,00 €
Kopftuch Erwachsener inklusives nähen 30,00 €
Pumphose Erwachsener inklusives nähen 20,00€
Socken Erwachsener 10,00 €
Taschen Erwachsener inklusives nähen 20,00 €
Häßpaket für Kinder (unter 13 Jahren) inklusives nähen ohne Maske 120,00 €
Kittel Kinder mit Aufdruck inklusives nähen 30,00 €
Rock Kinder inklusives nähen 30,00 €
Schürze Kinder inklusives nähen 20,00 €
Halstuch Kinder inklusives nähen 20,00 €
Kopftuch Kinder inklusives nähen 20,00 €
Pumphose Kinder inklusives nähen 15,00€
Socken Kinder 5,00 €
Taschen Kinder inklusives nähen 15,00 €
Poloshirt 20,00 €
Poloshirt Kinder 17,00 €
Base Cap 15,00 €
Fleecewintermütze 15,00 €
Softshell-Jacke 40,00 €
Fleece-Jacke 30,00 €
Softshell-Kinderjacken 35,00 €
Besenreisig 10,00 €
Becher 0,5 l 2,00 €
4. Kleiderordnung
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Jede Hexe der Ablach-Hexen e.V. muss von der Vorstandschaft
zugelassen sein.
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Jedes Mitglied bekommt eine Laufnummer und wird ins Laufnummerverzeichnis aufgenommen.
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Bei Umzügen muss generell das komplette Häs getragen werden.
50% der Hexen sollten einen Besen dabei haben. Wenn eine Hexe nicht ordnungsgemäß gekleidet ist, darf die Hexe nicht am Umzug teilnehmen.
Die Bekleidung darf nicht komplett privat Auswärts getragen werden. Es darf nur
Rock oder Jacke getragen werden.
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Bei Abendveranstaltungen darf der Besen und die Maske zuhause gelassen werden,
Außer bei Umzügen und Hexentänze.
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Beim Verkauf einer Hexe der Ablach-Hexen e.V. haben die Ablach-Hexen e.V. das
Vorkaufsrecht.
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Ein Käufer muss Mitglied der Ablach-Hexen e.V. sein.
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Eine Hexe muss folgende Richtlinien entsprechen:
Maske mit rotem Kopftuch und mit der genannten Laufnummer
Softshelljacke mit Laufnummer am linken Arm und Logo auf dem Rücken
Roter Hexenrock
Gelbe Schürze mit gültigem Jahresflicken
Weiße Pumphose
Blau-Gelbe Ringelsocken
Turnschuhe oder Strohschuhe ( in denen wo man am besten laufen kann)
Hexenbesen 50% der Teilnehmer sollten ihn dabei haben
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Sollte eine Hexe der Ablach-Hexen e.V. nicht den genannten Richtlinien
Entsprechen, kann sie vom 1. Vorstand und dem 2. Vorstand von der Aktivität
ausgeschlossen werden (Ausschluss für kommende Veranstaltungen erfolgt
schriftlich).
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Der Verein ist Eigentümer der Urheberrechte sämtlicher Narrenkleider, sowie
den dazugehörigen Masken. Der Verein hat ausschließlich das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung. Die Anfertigung vorgenannter Narrenkleider und Masken erfolgt ausschließlich durch den Verein.
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Veranstaltungsordnung
In jedem neuem Vereinsjahr muss man ein Jahresflicken (das ist die so genannte
Mitgliedsversicherung) für 5€ erwerben, dieser ist Pflicht ab dem 16. Lebensjahr.
Man kann durch den Mitgliedsbeitrag auch den Jahresflicken Miterwerben. Der Mitgliedsbeitrag und der Jahresflicken kann man als Barzahlung, Überweisung oder
per Lastschriftverfahren bezahlt werden.
Wenn der Verein (Ablach-Hexen e.V.) auf einer Veranstaltung ist, sollte man nicht
mit dem Hexen-Häs am Straßenrand stehen, sondern mitlaufen.
Man kann es mit dem Vorstand abklären wenn man lieber privat auf die
Veranstaltung möchte, aber man darf nur mit dem dem kompletten Häs auf die Veranstaltung, außer die Maske, die bleibt zu Hause, natürlich nur mit Abklärung des Vorstandes.
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Strafordnung
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Folgende Vergehen können mit einer Strafe geahndet werden:
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bei Umzügen sollten die einzelnen Personen zusammen bleiben und den
Umzug entsprechend der Kleiderordnung beenden
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Alkoholgenuss vor und während des Umzuges entsprechend der
Verträglichkeit
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Unehrenhaftes Verhalten durch Drogenkonsum
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Nichtbefolgen der Anweisung des Vorstandes
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Störung des Vereinslebens, bzw. Vereinsinteressen
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Strafen können sein:
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Ausschluss von einer Veranstaltung mit Entnahme der Maske
& Schürze, auszulösen bei unserem Groschenzähler mit 20,00€
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Ausschluss aus dem Verein
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Für die Gefährdung von sich selbst und anderen Personen und Sachen
(z.B. Fassadenkletterei, Sachbeschädigung), für grobe Fahrlässigkeit
Und Vorsatz übernimmt der Verein keinerlei Haftung.
Bei bestimmten Vergehen wird es zur Strafanzeige durch den Verein
kommen.
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Veranstaltungsordnung
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Wenn Nichtmitglieder im Häs die Ablachhexen e.V. zu Veranstaltungen
begleiten wollen, muss das vorab mit dem Vorstand abgesprochen werden.
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Nur mit Laufflicken ist das Mitglied berechtigt an Veranstaltungen teilzunehmen.
Ein gültiger Laufflicken muss beim Groschenzähler für 5,00 € ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Beitrag des
Vorjahres bezahlt wurde.
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Kinder unter 18 Jahren dürfen ausschließlich Tagesumzüge begleiten und nur
im Beisein eines Erziehungsberechtigten oder wenn diese schriftlich die
Aufsicht an ein anderes volljähriges Mitglied übertragen hat.