Ablach-Hexen e.V.
Ablach-Hexen e.V.
Hexenordnung
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1. Geschäftsordnung:
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1. Vorstand:
Martin Bleile Häxamoischter:
regelt Geschäftsleben und repräsentiert den Verein
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2. Vorstand:
Dirk Schneider Häxagsell
unterstützt und vertritt den 1. Vorstand
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Kassierer:
Volker Tausch Groschezähler
regelt Vereinsfinanzen
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Zeugwart:
Sonja Schneider Häswächterin
Ausstattung der Neu Hexen und Häs TÜV,
verwaltet unsere Hexen des Vereins
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Schriftführerin:
Michaela Bleile Klexy
führt Protokoll, Anmeldungen und allgemeinen
Schriftverkehr
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Kassenprüfer:
Stefanie König Erbsenzähler
Überprüft die Kasse, unterstützt den Zeugwart und
den Verein in Allgemeinen sowie Sonderaufgaben
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Kassenprüfer:
Nikos Engmann Erbsenzähler
Überprüft die Kasse, unterstützt
den Verein in Allgemeinen sowie Sonderaufgaben
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Beisitzer:
Ulrike Malkow Uffbasser
näht unsere Häßer und
unterstützt den Zeugwart, den Verein in
Allgemeinem sowie Sonderaufgaben
2.Beitragsordnung
Die Beitragshöhe wird von der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung festgelegt.
Zurzeit beträgt der jährliche Beitrag:
a) aktive Mitglieder 60,00 €
b) Mitglieder von 0-16 Jahren zahlen keinen Beitrag sie sind über ein
aktives Elternteil angemeldet
c) unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten Mitgliedes ist der
Beitrag von der hälfte (in Höhe von 30 €) von dem Standardbeitrag zu entrichten,
aber nur mit einer Aufsichtserklärung (Bescheinigung gem. § 2 Abs. 1
Jugendschutzgesetzt).
d) Jedes neue Mitglied, hat eine Probezeit von 12 Monaten. Die Vorstandschaft darf das Mitglied in der Probezeit bei Nichteinhaltung der Hexenordnung aus dem Verein ausschließen.
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Die Beiträge werden im Monat Juli verbucht.
Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
Ab dem 13. durchgehenden aktiven Mitgliedsjahre kann der Hexenrat Ehrenmitglieder
ernennen.
Zum Eintritts - & Austrittsdatum ist immer der volle Jahresbeitrag fällig.
3. Kostenordnung für ein Hexenhäs
Erw. Kind
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Maske 0614 Ohne Zubehör 55 €
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Maske 2413 Ohne Zubehör 75 €
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Häs Komplett Packet 150 € 80 €
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Nähen Packet 40 €
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Genähte Jacke Schwarz 35 € 20 €
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Rock 35 € 20 €
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Schürze 20 € 10 €
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Halstuch 20 € 10 €
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Kopftuch für Maske 20 € 10 €
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Pumphose 10 € 5 €
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Socken 10 €
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Nähen Einzelteile 10 €
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Fleecejacke Schwarz / Navy 35 € 30 €
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T-Shirt Kinder Schwarz / Navy 17 €
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Poloshirt Erw. Schwarz /Navy 20 €
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Cap 15 €
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Fleece Wintermütze 15 €
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Besenreisig 10 €
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Becher 0,5l 2 €
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Tasche Erw. 20 €
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Tasche Kind 15 €
4. Kleiderordnung
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Jede Hexe der Ablach-Hexen e.V. muss von der Vorstandschaft zugelassen sein.
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Jedes Mitglied bekommt eine Laufnummer und wird ins Laufnummerverzeichnis aufgenommen.
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Bei Umzügen muss generell das komplette Häs getragen werden. Es wird gewünscht, dass 50% der Hexen einen Besen dabei haben. Wenn eine Hexe nicht ordnungsgemäß gekleidet ist, darf die Hexe nicht am Umzug teilnehmen. Die Bekleidung darf nicht komplett privat Auswärts getragen werden. Es darf nur Rock oder Kittel getragen werden.
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Bei Abendveranstaltungen darf der Besen und die Maske zuhause gelassen werden, außer bei Umzügen und Hexentänze.
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Beim Verkauf einer Hexe der Ablach-Hexen e.V. haben die Ablach-Hexen e.V. das Vorkaufsrecht.
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Ein Käufer muss Mitglied der Ablach-Hexen e.V. sein.
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Eine Hexe muss folgende Richtlinien entsprechen:
Maske mit rotem Kopftuch und mit der genannten Laufnummer
Kittel mit Laufnummer am rechten Arm und Logo auf dem Rücken
Roter Hexenrock
Gelbe Schürze mit gültigem Jahresflicken
Weiße Pumphose
Blau-Gelbe Ringelsocken
Turnschuhe oder Strohschuhe ( in denen wo man am besten laufen kann)
Hexenbesen 50% der Teilnehmer sollten ihn dabei haben
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Sollte eine Hexe der Ablach-Hexen e.V. nicht den genannten Richtlinien
Entsprechen, kann sie vom 1. Vorstand und dem 2. Vorstand von der Aktivität
ausgeschlossen werden (Ausschluss für kommende Veranstaltungen erfolgt
schriftlich).
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Der Verein ist Eigentümer der Urheberrechte sämtlicher Narrenkleider, sowie
den dazugehörigen Masken. Der Verein hat ausschließlich das Recht
auf Vervielfältigung und Verbreitung. Die Anfertigung vorgenannter
Narrenkleider und Masken erfolgt ausschließlich durch den Verein.
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Veranstaltungsordnung In jedem neuem Vereinsjahr muss man ein Jahresflicken (das ist die so genannte Mitgliedsversicherung) für 5€ erwerben, dieser ist Pflicht ab dem 16. Lebensjahr.
Man kann durch den Mitgliedsbeitrag auch den Jahresflicken Miterwerben. Der Mitgliedsbeitrag und der Jahresflicken kann man als Barzahlung,
Überweisung oder per Lastschriftverfahren bezahlt werden.
Wenn der Verein (Ablach-Hexen e.V.) auf einer Veranstaltung ist, sollte man
nicht mit dem Hexen-Häs am Straßenrand stehen, sondern mitlaufen.
Man kann es mit dem Vorstand abklären wenn man lieber privat auf die
Veranstaltung möchte, aber man darf nur mit dem dem kompletten Häs auf die Veranstaltung, außer die Maske, die bleibt zu Hause, natürlich nur mit
Abklärung des Vorstandes.
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Strafordnung
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Folgende Vergehen können mit einer Strafe geahndet werden:
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bei Umzügen sollten die einzelnen Personen zusammen bleiben und den Umzug entsprechend der Kleiderordnung beenden
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Alkoholgenuss vor und während des Umzuges entsprechend der Verträglichkeit
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Unehrenhaftes Verhalten durch Drogenkonsum
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Nichtbefolgen der Anweisung des Vorstandes
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Störung des Vereinslebens, bzw. Vereinsinteressen
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Strafen können sein:
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Ausschluss von einer Veranstaltung mit Entnahme der Maske & Schürze, auszulösen bei unserem Groschenzähler mit 20,00€
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Ausschluss aus dem Verein
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Für die Gefährdung von sich selbst und anderen Personen und Sachen(z.B. Fassadenkletterei, Sachbeschädigung), für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz übernimmt der Verein keinerlei Haftung. Bei bestimmten Vergehen wird es zur Strafanzeige durch den Verein kommen.
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Veranstaltungsordnung
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Wenn Nichtmitglieder im Häs die Ablach-Hexen e.V. zu Veranstaltungenbegleiten wollen, muss das vorab mit dem Vorstand abgesprochen werden.
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Nur mit Laufflicken ist das Mitglied berechtigt an Veranstaltungen teilzunehmen.Ein gültiger Laufflicken muss beim Groschenzähler für 5,00 € ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Beitrag desVorjahres bezahlt wurde.
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Kinder unter 18 Jahren dürfen ausschließlich Tagesumzüge und Nachtumzügen begleiten und nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten oder wenn diese schriftlich die Aufsicht an ein anderes volljähriges Mitglied übertragen hat.