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Hexenordnung

 

1. Geschäftsordnung:

 

  • 1. Vorstand:

Martin Bleile Häxamoischter:

regelt Geschäftsleben und repräsentiert den Verein

 

  • 2. Vorstand:

Dirk Schneider Häxagsell

unterstützt und vertritt den 1. Vorstand

 

  • Kassierer:

Volker Tausch Groschezähler

regelt Vereinsfinanzen

 

  • Zeugwart:

Sonja Schneider Häswächterin

Ausstattung der Neu Hexen und Häs TÜV,

verwaltet unsere Hexen des Vereins

 

  • Schriftführerin:

Michaela Bleile Klexy

führt Protokoll, Anmeldungen und allgemeinen

Schriftverkehr

 

  • Kassenprüfer:

Stefanie König Erbsenzähler

Überprüft die Kasse, unterstützt

den Verein in Allgemeinen sowie Sonderaufgaben

 

  • Kassenprüfer:

Jacqueline Kullick Erbsenzähler

Überprüft die Kasse, unterstützt

den Verein in Allgemeinen sowie Sonderaufgaben

 

  • Beisitzer:

Ulrike Malkow Uffbasser

unterstützt den Zeugwart, den Verein in

Allgemeinem sowie Sonderaufgaben

 

 

  • Beisitzer:

Jürgen König Uffbasser

unterstützt den Verein in Allgemeinen sowie

Sonderaufgaben

 

 

 

 

2.Beitragsordnung

 

Die Beitragshöhe wird von der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

    Zurzeit beträgt der jährliche Beitrag:

 

a) aktive Mitglieder 60,00 €

b) Mitglieder von 0-16 Jahren zahlen keinen Beitrag sie sind über ein

    aktives Elternteil angemeldet

c) unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten Mitgliedes ist der

    Beitrag von der hälfte (in Höhe von 30 €) von dem Standardbeitrag zu entrichten,

    aber nur mit einer Aufsichtserklärung (Bescheinigung gem. § 2 Abs. 1

    Jugendschutzgesetzt). 

 d) Jedes neue Mitglied, hat eine Probezeit von 12 Monaten. Die Vorstandschaft darf das Mitglied in der Probezeit bei Nichteinhaltung der Hexenordnung aus dem Verein ausschließen.

Die Beiträge werden im Monat Juli verbucht.

 

Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit.

 

Ab dem 13. durchgehenden aktiven Mitgliedsjahre kann der Hexenrat Ehrenmitglieder

ernennen.

 

      Zum Eintritts - & Austrittsdatum ist immer der volle Jahresbeitrag fällig.

 

3. Kostenordnung für ein Hexenhäs

 

Holzmaske ab 60,00 € je nach Modelle

Zubehör für die Holzmaske mindestens 5,00 € Spende für Materialien 

Häßpaket für Erwachsener (ab 13 Jahren) inklusives nähen ohne Maske 190,00 €

Kittel Erwachsener mit Aufdruck inklusives nähen 45,00 €

Rock Erwachsener inklusives nähen 45,00 €

Schürze Erwachsener inklusives nähen 30,00 €

Halstuch Erwachsener inklusives nähen 30,00 €

Kopftuch Erwachsener inklusives nähen 30,00 €

Pumphose Erwachsener  inklusives nähen 20,00€

Socken Erwachsener 10,00 €

Taschen Erwachsener inklusives nähen 20,00 €

Häßpaket für Kinder (unter 13 Jahren) inklusives nähen ohne Maske 120,00 €

Kittel Kinder mit Aufdruck inklusives nähen 30,00 €

Rock Kinder inklusives nähen 30,00 €

Schürze Kinder inklusives nähen 20,00 €

Halstuch Kinder inklusives nähen 20,00 €

Kopftuch Kinder inklusives nähen 20,00 €

Pumphose Kinder inklusives nähen 15,00€

Socken Kinder 5,00 €

Taschen Kinder inklusives nähen 15,00 €

Poloshirt 20,00 €

Poloshirt Kinder 17,00 €

Base Cap 15,00 €

Fleecewintermütze 15,00 €

Softshell-Jacke 40,00 €

Fleece-Jacke 30,00 €

Softshell-Kinderjacken 35,00 €

Besenreisig 10,00 €

Becher 0,5 l 2,00 €

 

4.   Kleiderordnung

  

  1. Jede Hexe der Ablach-Hexen e.V. muss von der Vorstandschaft

zugelassen sein.

  1. Jedes Mitglied bekommt eine Laufnummer und wird ins Laufnummerverzeichnis aufgenommen.

  2. Bei Umzügen muss generell das komplette Häs getragen werden.

50% der Hexen sollten einen Besen dabei haben. Wenn eine Hexe nicht ordnungsgemäß gekleidet ist, darf die Hexe nicht am Umzug teilnehmen.

Die Bekleidung darf nicht komplett privat Auswärts getragen werden. Es darf nur

Rock oder Jacke getragen werden.

 

  1. Bei Abendveranstaltungen darf der Besen und die Maske zuhause gelassen werden,

Außer bei Umzügen und Hexentänze.

 

  1. Beim Verkauf einer Hexe der Ablach-Hexen e.V. haben die Ablach-Hexen e.V. das

   Vorkaufsrecht.

 

  1. Ein Käufer muss Mitglied der Ablach-Hexen e.V. sein.

 

  1. Eine Hexe muss folgende Richtlinien entsprechen:

 

Maske mit rotem Kopftuch und mit der genannten Laufnummer

         Softshelljacke mit Laufnummer am linken Arm und Logo auf dem Rücken

         Roter Hexenrock

         Gelbe Schürze mit gültigem Jahresflicken

         Weiße Pumphose

   Blau-Gelbe Ringelsocken

   Turnschuhe oder Strohschuhe ( in denen wo man am besten laufen kann)

   Hexenbesen 50% der Teilnehmer sollten ihn dabei haben

 

  1. Sollte eine Hexe der Ablach-Hexen e.V. nicht den genannten Richtlinien

Entsprechen, kann sie vom 1. Vorstand und dem 2. Vorstand von der Aktivität

ausgeschlossen werden (Ausschluss für kommende Veranstaltungen erfolgt

schriftlich).

 

  1. Der Verein ist Eigentümer der Urheberrechte sämtlicher Narrenkleider, sowie

den dazugehörigen Masken. Der Verein hat ausschließlich das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung. Die Anfertigung vorgenannter Narrenkleider und Masken erfolgt ausschließlich durch den Verein.

 

  1. Veranstaltungsordnung

 

In jedem neuem Vereinsjahr muss man ein Jahresflicken (das ist die so genannte

                Mitgliedsversicherung) für 5€ erwerben, dieser ist Pflicht ab dem 16. Lebensjahr.

Man kann durch den Mitgliedsbeitrag auch den Jahresflicken Miterwerben. Der Mitgliedsbeitrag und der Jahresflicken kann man als Barzahlung, Überweisung oder

per Lastschriftverfahren bezahlt werden.

Wenn der Verein (Ablach-Hexen e.V.) auf einer Veranstaltung ist, sollte man nicht

 mit dem Hexen-Häs am Straßenrand stehen, sondern mitlaufen.

Man kann es mit dem Vorstand abklären wenn man lieber privat auf die 

Veranstaltung möchte, aber man darf nur mit dem dem kompletten Häs auf die      Veranstaltung, außer die Maske, die bleibt zu Hause, natürlich nur mit Abklärung des Vorstandes.

 

 

  1. Strafordnung

 

  1. Folgende Vergehen können mit einer Strafe geahndet werden:

 

  1. bei Umzügen sollten die einzelnen Personen zusammen bleiben und den

Umzug entsprechend der Kleiderordnung beenden

 

  1. Alkoholgenuss vor und während des Umzuges entsprechend der

Verträglichkeit

 

  1. Unehrenhaftes Verhalten durch Drogenkonsum

 

  1. Nichtbefolgen der Anweisung des Vorstandes

 

  1. Störung des Vereinslebens, bzw. Vereinsinteressen

 

  1. Strafen können sein:

 

  1. Ausschluss von einer Veranstaltung mit Entnahme der Maske

& Schürze, auszulösen bei unserem Groschenzähler mit 20,00€

 

  1. Ausschluss aus dem Verein

 

  1. Für die Gefährdung von sich selbst und anderen Personen und Sachen

(z.B. Fassadenkletterei, Sachbeschädigung), für grobe Fahrlässigkeit

Und Vorsatz übernimmt der Verein keinerlei Haftung.

Bei bestimmten Vergehen wird es zur Strafanzeige durch den Verein

kommen.

                         

 

  1. Veranstaltungsordnung

 

  1. Wenn Nichtmitglieder im Häs die Ablachhexen e.V. zu Veranstaltungen

begleiten wollen, muss das vorab mit dem Vorstand abgesprochen werden.

 

  1. Nur mit Laufflicken ist das Mitglied berechtigt an Veranstaltungen teilzunehmen.

Ein gültiger Laufflicken muss beim Groschenzähler für 5,00 € ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Beitrag des

Vorjahres bezahlt wurde.

 

  1. Kinder unter 18 Jahren dürfen ausschließlich Tagesumzüge begleiten und nur

im Beisein eines Erziehungsberechtigten oder wenn diese schriftlich die

Aufsicht an ein anderes volljähriges Mitglied übertragen hat.

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